Dr. med. Jürgen Fehr
Hausarzt, Internist, Notfallmedizin, Akupunktur

Rezepte

Das E-Rezept

ist das neuste Lieblingskind unserer Gesundheitsbürokratie...

Wir können es bereits, aber aktuell bringt das sehr wenig, denn Sie bekommen immer noch einen Ausdruck, nur diesmal auf DinA4 Papier (viermal mehr Papier...).

Theoretisch bräuchten wir das nicht machen, aber für die papierlose Version brauchen Sie: 1. ein Smartphone, 2. die richtige App,  3. einen Zugang dafür mit einer PIN, die Sie von der Kasse bekommen und 4. eine Versicherungskarte der neusten Generation. Wenn Sie das alles haben, dann ginge es auch ohne Papier und Sie würden mit Handy und Karte und ohne Gedächtnisstörung (wegen der PIN) zur Apotheke gehen und dort ein E-Rezept einlösen.

Wofür das gut ist? Hauptsächlich für online-Apotheken. Sie können dann nämlich das Rezept dort online hinschicken und die können Ihnen das dann senden. In wie weit Sie das wollen, bleibt Ihnen überlassen, unsere örtlichen Apotheker werden es Ihnen nicht wirklich danken. (Dort könnten Sie zwar auch online bestellen, die Apotheke könnte es dann liefern, aber wenn das alle machen, bricht das Liefersystem zusammen und für die Umwelt ist es auch nicht gut


Ich rate also weiterhin zum Papierrezept, aber wenn Sie mal was erleben wollen...nur zu, wir wären gerüstet.



Warten beim Arzt kann nervig sein.... vor allem, wenn es nur um ein Wiederholungsrezept geht.

Um Ihnen das abzunehmen und um Ihnen - in Zeiten erhöhter Ansteckungsgefahr auch die Möglichkeit zu geben das ohne persönlichen Kontakt zu erledigen haben wir mehrere Möglichkeiten für Sie "ausgetüftelt":
Die Regelungen mit der Karte und dem Quartalsbedarf gelten nur für gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten, alle anderen für alle, also auch die "Privaten"...

Wichtig ist primär erst mal, ob Sie schon in dem Quartal bei uns gewesen sind. Zur Erinnerung: Quartal sind immer drei Monate:
1. Quartal: Januar, Februar, März
2. Quartal: April, Mai, Juni
3. Quartal: Juli, August, September
4. Quartal: Oktober, November, Dezember

Ihre Krankenkassenkarte muss unbedingt einmal in dem Quartal eingelesen worden sein, damit wir ohne persönlichen Kontakt agieren können.
Wenn Sie also schon mal persönlich hier waren, und die Karte eingelesen wurde gibt es folgende Möglichkeiten:

1) "so wie früher"
Sie schicken uns Ihren Rezeptwunsch per Post  oder Sie werfen den Rezeptwunsch selber in den Briefkasten (außen am Haus)

2) per E-Mail
an praxis@hausarzt-karben.de , bzw. die alte Adresse : dr-fehr-okarben@web.de.
Wichtig: das ist keine sicher Datenverbindung. wirklich sicher sind Fax und Telefon aber auch nicht (geht alles übers Internet...). Wenn Sie also hundertprozentig sicher stellen wollen, dass Niemand erfährt, dass Sie z.B. Viagra einnehmen ;-), dann müssen Sie ganz oldschool vorbeikommen!

Wir brauchen IMMER FOLGENDE INFORMATIONEN:
1. Ihren Namen
2. Die exakten Medikamentennamen, die PZN (steht irgendwo auf der Packung klar als PZN gekennzeichnet unter dem Strichcode) (oder Teile der Packung mit dem Namen drauf)
3. Wohin das Rezept gehen soll. Sie können es abholen, in eine Apotheke schicken lassen (siehe Liste unten) oder es selber geschickt bekommen. Wir brauchen dafür bei gesetzlich Versicherten einen Rückumschlag und eine Briefmarke (am besten schon von Ihnen vorbereitet) bei Privatpatienten dürfen wir das berechnen, freuen uns aber auch da über Ihre Mithilfe ;-)
Die Apotheken kommen NICHT jeden Tag, aber schon einmal pro Woche (Ausnahme Römer-Apotheke wegen der kurzen Wege). Das ist also nur was für nicht eilige Medikamente.

Folgende Apotheken holen Rezepte bei uns ab (*):
Römer Apotheke in Okarben,
Paracelsus Apotheke in Petterweil
Neue Apotheke und Markt Apotheke in Groß-Karben
Apotheke am Brunnen-Center in Dortelweil

Es gibt noch zwei wesentliche und ganz wichtige Einschränkungen (die wir sonst auch überprüfen):
1. Es muss ein Dauermedikament sein, also eines, das wir schon verordnet haben - Grund: Patientenschutz
2. Wir dürfen immer nur Quartalsbedarf verordnen - Grund: gesetzliche Regelung....(Bürokratie, aber wenn wir uns da nicht dran halten droht ein Regress....)
Was ist "Quartalsbedarf": Ganz simpel: wenn Sie von einem Medikament eine Tablette pro Tag nehmen, dann sind das etwa 100 Tabletten (3 Monate zu 30 Tagen und ein bisschen mehr), bei zweimaliger Einnahme 200 Tabletten usw. Wenn Sie also die Tablette xyz schon im Januar mit 100 Stück bekammen haben geht das auf Kassenrezept erst wieder im April.


Terminwünsche per Mail sind auch möglich, aber oft nicht am selben Tag.

Was immer auch geht: Rückrufwünsche bspw. zur Besprechung von Befunden. Aber hier muss die Karte eingelesen sein sonst muss ich das umsonst machen und das mache ich natürlich nicht so gerne , denn wir wollen ja auch leben...

* Und - liebe Apotheker, die hier nicht genannt wurden: Sie sind gerne eingeladen uns auch Ihre Boten zu schicken, wenn es sich für Sie lohnt, wir sind da völlig offen, also kein Grund zur (juristischen) Klage ;-)Bitte entschuldigen Sie den komplizierten Datenschutzkram, aber ich habe keine Lust auf eine Abmahnung...